Meldungen von rechtswidrigen Handlungen
Die Verwaltung ist verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, um Mitarbeiter, die rechtswidrige Handlungen melden, zu schützen.
Diese Meldungen müssen schriftlich oder per Mail an den Verantwortlichen der Transparenz und Antikorruption gerichtet werden, der die Anonymität des Mitarbeiters garantieren muss. Der Verantwortliche der Transparenz und Antikorruption muss die Meldungen verifizieren und die ensprechenden Maßnahmen ergreifen.
In keinem Fall dürfen dem Mitarbeiter gegenüber, der die Meldung macht, Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden, die direkt oder indirekt mit seiner Meldung zusammenhängen, wie imD.Lgs 165/2001, Art. 54-bis und Änderung L. 190/2012 vorgesehen.
Alle, die in die Bearbeitung der Meldungen involviert sind, sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
Formular für die Meldung von rechtswidrigen Handlungen (pdf)